
Auf Ihrer rechten Seite sehen Sie ein langgestrecktes, flachdachiges Gebäude mit einer hellen, streng funktionalen Fassade und einem markanten, flachen Vordach, das von massiven Pfeilern über der breiten Eingangstreppe getragen wird.
Das ist das Bundesamt für Kultur, kurz BAK. Man könnte meinen, Kultur sei etwas Freies, Wildes, Ungezähmtes. Aber hier in Bern wird sie in Bundesordnern abgelegt. Jahrelang hielt sich der Bund aus der Kultur heraus, denn in der Schweiz ist Kultur traditionell Sache der Kantone, also der einzelnen Bundesländer. Doch dann kam 1975 der Clottu Bericht, benannt nach einem eifrigen Nationalrat. Dieses 500 Seiten starke Dokument forderte ein Ende der staatlichen Zurückhaltung. Der Bund sollte endlich mitmischen, und so wurde dieses Amt geschaffen, um die kulturellen Fäden in der Hauptstadt zusammenlaufen zu lassen.
Aber wenn der Staat Geld gibt, will er auch bestimmen. Wie brisant das werden kann, zeigte sich 2004. Ein Schweizer Künstler stellte in Paris ein Werk aus, das den damaligen Bundesrat Christoph Blocher scharf kritisierte. Die Empörung in Bern war riesig. Das Parlament reagierte prompt und kürzte das Budget für Auslandskultur im Folgejahr einfach mal um eine Million Franken. Eine beispiellose Strafaktion, die unmissverständlich deutlich machte, wer am längeren Hebel sitzt.
Doch die Bürokratie hier verwaltet nicht nur Fördergelder, sie hütet auch die Schatten der Vergangenheit. Nehmen wir das Thema Raubkunst, also Kunstwerke, die während der Zeit des Nationalsozialismus unrechtmäßig entwendet oder unter Zwang verkauft wurden. Jahrelang wehrte sich das Bundesamt vehement gegen eine unabhängige Expertenkommission zur Überprüfung der bundeseigenen Sammlungen. Man behauptete schlicht, es gäbe in der Schweiz keinen Bedarf dafür. Ein besonders düsteres Beispiel betraf das wertvolle Gemälde Weinlese in Ornans. Obwohl der jüdische Vorbesitzer das Bild 1938 auf der Flucht verkaufen musste, stufte das BAK den Kaufvorgang lange als völlig unbedenklich ein. Man blendete die historischen Umstände einfach aus. Erst massiver öffentlicher Druck im Zusammenhang mit anderen Kunstskandalen zwang den Bund Ende 2021 zu einem Kurswechsel. Plötzlich hieß es, eine solche Kommission sei absolut sinnvoll.
Es ist faszinierend. Hinter diesen unscheinbaren, funktionalen Fenstern wird entschieden, welche Kunst gefördert wird, was als nationales Erbe gilt und wessen dunkle Geschichte lieber in den Archiven verschwinden soll. Es ist ein ständiges Ringen zwischen kultureller Freiheit und staatlicher Kontrolle, bei dem das Geld oft das letzte Wort hat.
Wenn wir die kulturelle Bürokratie und ihre verborgenen Machtspiele nun hinter uns lassen, wenden wir uns den harten Realitäten der wirtschaftlichen Durchsetzung zu. Ein kurzer, dreiminütiger Spaziergang bringt uns zur Wettbewerbskommission.


